Charter Bedingungen
Die nachfolgenden Vertragsbedingungen regeln die rechtliche Beziehung zwischen Yachtcharter Sandro Eichblatt, im Folgenden »Vercharterer« genannt, und dem Charterer. Gegenstand des Vertrages ist die Miete einer Yacht von 5 Sterne Yachtcharter. Es handelt sich nicht um einen Reisevertrag i. S. d. § 651a BGB.
1. VERTRAGSABSCHLUSS
Der Chartervertrag kommt zustande, wenn
– dem Charterer ein Chartervertrag zugegangen ist und
– die Anzahlung bei dem Vercharterer innerhalb von 3 Werktagen ab Datum des Chartervertrags eingegangen ist. Erfolgt kein Zahlungseingang innerhalb der Frist, kommt kein Vertrag zustande und die Buchung verfällt automatisch.
2. VERTRAGSPARTNER & CREW
Um einen Chartervertrag abschließen zu können, muss der Charterer das 18. Lebensjahr vollendet haben. Der Charterer ist mit Abschluss des Chartervertrags automatisch verantwortlicher Bootsführer, d.h. er trägt zu jeder Zeit die Verantwortung für die Mietsache (Boot und Ausrüstung) und die Crew.
Die Mindestbelegung pro Yacht sind zwei Personen. Der Charterer verpflichtet sich, gemäß Zulassung des Yachtmodells nur die Höchstzahl an Personen mit an Bord zu nehmen.
3. ZAHLUNG
Eine Anzahlung von 50% des Charterpreises ist innerhalb von 3 Werktagen ab Datum des Chartervertrags fällig. Die Restzahlung ist spätestens 30 Tage vor vereinbarter Übergabe der Yacht fällig, d. h. bis zu diesem Zeitpunkt muss der gesamte Charterpreis beim Vercharterer eingegangen sein. Die Rechnungen über die Anzahlung und die Restzahlung gehen dem Charterer per E-Mail oder auf dem Postweg zu. Hat der Charterer bis 30 Tage vor vereinbarter Übergabe der Yacht nicht oder nicht vollständig bezahlt, behält sich der Vercharterer das Recht vor, die Buchung ohne Rückzahlung zu stornieren. Der Vercharterer ist weder zur Übergabe der Yacht noch zur Rückzahlung des bereits angezahlten Betrages verpflichtet. Bei einer Charter weniger als 30 Tage bis zur Übergabe ist der gesamte Charterpreis sofort fällig.
4. ZAHLUNGSMÖGLICHKEITEN
Die Zahlung des Charterpreises erfolgt per Überweisung auf das Geschäftskonto des Vercharterers. Die Hinterlegung der Kaution erfolgt in bar am Tag der Übergabe. Eine Bezahlung mit Kredit- oder EC-Karte ist nicht möglich. Steht die Charter unmittelbar bevor, werden Charterpreis und Kaution bar bezahlt.
5. KÜNDIGUNG & VERTRAGSRÜCKTRITT (STORNIERUNG)
Kommt der Charterer seiner Zahlungsverpflichtung zu den vertraglich festgelegten Zahlungsterminen nicht nach, kann der Vercharterer die Leistung verweigern. Einer Mahnung bedarf es nicht. Falls der Zahlungseingang nicht fristgerecht erfolgt, ist der Vercharterer berechtigt, ohne vorherige Ankündigung die Yacht anderweitig zu verchartern.
Erschwerung, Gefährdung oder Beeinträchtigung erheblicher Art durch nicht vorhersehbare und außergewöhnliche Umstände wie Krieg, Unruhen, Epidemien/Pandemien, hoheitliche Anordnungen, Naturkatastrophen berechtigen beide Teile zur kostenfreien Kündigung.
Hochwasser, Trockenheit, Sperrung der Wasserstraße, Streik oder ähnliche Gründe berechtigen nicht zur kostenfreien Kündigung (siehe auch Nr. 15. Höhere Gewalt).
Kann der Charterer die Charter nicht antreten, so hat er unverzüglich den Vercharterer zu informieren. Dies muss schriftlich per E-Mail, Fax oder Brief mitgeteilt werden. Die Stornierung ist kostenpflichtig und wird wie folgt berechnet:
– Bis 12 Monate vor Übergabedatum: 30% des Mietpreises sind zur Zahlung fällig. Darüber hinaus geleistete Zahlungen werden erstattet.
– Bis 6 Monate vor Übergabedatum: 50% des Mietpreises sind zur Zahlung fällig.
– Weniger als 6 Monate vor Übergabedatum: 100% des Mietpreises sind zur Zahlung fällig.
Gelingt eine Ersatzcharter, so hat der Charterer nur die entstandenen Kosten zu zahlen (Agenturprovision, Beratungsleistung, etc.). Gelingt keine geeignete Ersatzcharter, hat der Charterer die vollen Chartergebühren zu zahlen. Der Vercharterer empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittkostenversicherung.
6. VERSICHERUNG
Es besteht eine Yacht-Kaskoversicherung für das Boot und die an Bord befindliche Charterausrüstung sowie eine Yacht-Haftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden (ausgenommen Motorschäden) mit jeweils einer Schadensumme von 6 Mio. EUR. Die Yacht-Haftpflichtversicherung beinhaltet die Absicherung des Charterers als Skipper für den Zeitraum seiner Miete (ausgenommen Motorschäden). Die Versicherungen haben eine Selbstbeteiligung in Höhe der Kaution, die der Charterer bei jedem schuldhaft verursachten Schadensereignis trägt. Der Charterer haftet für alle eigens verschuldeten Schäden bzw. für Schäden, die durch seine Crew verschuldet wurden. Von der Yacht-Kasko- und Yacht-Haftpflichtversicherung ausgeschlossen sind Maschinenschäden, die persönlichen Gegenstände des Charterers und die der Crew. Die Versicherung haftet nicht bei selbstverschuldeten Unfällen von an Bord befindlichen Personen. Ansprüche aus Schäden, die dem Charterer oder der Crew während der Nutzung durch das Boot oder das Zubehör oder im Zusammenhang mit der Nutzung entstehen, sind gegenstandslos.
7. NUTZUNG
Der Charterer verpflichtet sich, die Yacht wie seinen Besitz zu behandeln und nach den Regeln guter Seemannschaft zu handhaben. Der Charterer verpflichtet sich, die Yacht nur zu Vergnügungsfahrten zu benutzen, sich stets an die Geschwindigkeitsbegrenzungen zu halten und keine Wettfahrten mit ihr durchzuführen! Den Vorschriften von Behörden muss Folge geleistet werden. Der Charterer ist im Falle einer Gesetzesübertretung, selbst unwillentlicher Art, den Behörden gegenüber persönlich haftbar.
Der Charterer verpflichtet sich, das absolute Rauchverbot unter Deck einzuhalten. Der Charterer wird andere Yachten nur im Notfall schleppen und die Yacht nur im Notfall schleppen lassen und dies auch nur mit eigener Trosse, um hohe Bergungskosten zu vermeiden. Bei Meldung schlechter Wetterverhältnisse ist nicht mehr auszulaufen bzw. der nächstgelegene Hafen oder eine sichere Ankerbucht aufzusuchen.
8. GESONDERTE ABSICHERUNGSMÖGLICHKEITEN
Unabhängig vom Chartervertrag und zu gesonderten Konditionen ist der Abschluss einer Skipper-Haftpflichtversicherung (sichert Motorschäden ab), einer Reiserücktrittskostenversicherung und einer Kautionsversicherung empfehlenswert. Diese sind gesondert abzuschließen.
9. ÜBERGABE & RÜCKNAHME
Am Tag der Übergabe erfolgt eine theoretische und praktische Einweisung. Alle auf diesem Weg vermittelten Bestimmungen und Regeln sind durch den Charterer sorgfältig zu beachten. Der Charterer erhält bei Übergabe der Yacht Unterlagen, in denen er über die anzuwendenden Sicherheitsbestimmungen und die geltenden gesetzlichen Regelungen für die Binnenschifffahrt informiert wird. Die Zeiten der Übergabe und Rücknahme sind im Mietvertrag festgelegt.
Nach Beendigung der Charter übergibt der Charterer dem Vercharterer das geräumte Schiff frei von Müll, aufgetankt (Diesel) und abgesaugt (Fäkalien), am vertraglich vereinbarten Ort und zur vereinbarten Zeit. Bei Nichteinhaltung dieses Termins berechnet der Vercharterer dem Charterer 150,00 EUR pro angefangene Stunde. Verloren gegangene, beschädigte oder nicht mehr funktionsfähige Gegenstände sind dem Vercharterer unverzüglich (während der laufenden Mietzeit), spätestens jedoch nach Rückkehr anzuzeigen. Insbesondere sind Grundberührungen zu melden. Werden Schäden am Schiff, an dessen Zubehör und seiner Ausrüstung bei Rückgabe nicht ohne schuldhaftes Zögern angezeigt und vom Vercharterer erst später festgestellt, trägt der Charterer die Beweislast, dass der Schaden nicht während seiner Charterzeit eingetreten ist.
10. VERFÜGBARKEIT DER YACHT
Wenn der Vercharterer dem Charterer die von ihm gemietete Yacht oder eine gleichwertige Ersatz-Yacht aus einem von ihm nicht verschuldeten Grund nicht zum Übergabezeitpunkt zur Verfügung stellen kann, so erstattet der Vercharterer dem Charterer den vollen Charterpreis. Der Charterer kann darüber hinaus keine weiteren Ansprüche erheben.
11. KAUTION
Vor der Yachtübergabe hat der Charterer die Kaution in Höhe von 1.000,00 EUR (eintausend) beim Vercharterer in bar zu hinterlegen. Diese erhält der Charterer komplett zurück, wenn er die Yacht und ihre Ausstattung unbeschädigt und vollständig zurückgibt. Für verlorene oder beschädigte Ausrüstungsgegenstände können vom Vercharterer die tatsächlichen Wiederbeschaffungskosten von der Kaution einbehalten werden. Bei Beschädigungen, deren Höhe am Tag der Rückgabe nicht feststellbar ist, wird die gesamte Kaution solange einbehalten, bis die Schadenfeststellung abgeschlossen ist und feststeht, dass den Charterer keine Ersatzpflicht trifft. Andernfalls erfolgt Rechnungstellung und Abrechnung nach Behebung des Schadens. Die Kaution kann bei Rücknahme der Yacht verrechnet werden mit Betriebskosten, erhöhten Kosten der Endreinigung etc.
12. BETRIEBSKOSTEN
Die Yacht wird mit vollem Dieseltank, vollem Frischwassertank, entleertem Schwarzwassertank und zwei gefüllten Gasflaschen an den Charterer übergeben. Zur Rückgabe hat der Charterer den Dieseltank voll zu tanken und den Schwarzwassertank zu entleeren. Die Kosten hierfür trägt der Charterer.
13. HAFTUNG
Der Charterer wird haftbar gemacht für durch ihn verursachte Schäden an der Yacht oder deren Ausstattung, sowie für den Verlust von Ausstattung während der Mietzeit. Die maximale Selbstbeteiligung entspricht der Höhe der Kaution (1.000,00 EUR).
14. EIGNUNG DES CHARTERERS
Der Vercharterer behält sich das Recht vor, dem Charterer das Fahren der Yacht zu verweigern, wenn dieser nach Ansicht des Vercharterers nicht befähigt ist, das Schiff gemäß den Vorschriften zu führen. Davon unberührt ist die Möglichkeit für den Charterer, das Boot für den Zeitraum der Charter zu bewohnen.
15. HÖHERE GEWALT
Der Vercharterer übernimmt keine Haftung und keine Rückerstattung des Charterpreises im Falle einer Verhinderung oder Unterbrechung der Fahrt z. B. durch Sperrung der Wasserstraße, Reparaturen, Überschwemmungen, Trockenheit oder jegliche andere Gründe, die nicht in der Macht des Vercharterers stehen.
16. HAUSTIERE (nur nach vorheriger Absprache)
Haustiere sind an Bord nur nach Zustimmung des Vercharterers erlaubt. Diese Vereinbarung muss im Chartervertrag gesondert festgelegt werden. Der Charterer hat dafür Sorge zu tragen, dass das Tier ständig beaufsichtigt wird und nur auf dem Boden der Yacht in einem Korb oder auf einer Decke seinen Ruheplatz hat, nicht auf Salon-Polstern, in oder auf Betten. Der Vercharterer erhebt eine Extra-Reinigungsgebühr von 90,00 EUR pro Vertrag.
17. BESCHREIBUNGEN & ABBILDUNGEN
Die Pläne, Beschreibungen und Abbildungen der Yacht im Prospekt verstehen sich als Muster. Unterschiede zwischen den Yachten sind möglich.
18. FAHRGEBIET
Das Chartergebiet und die Fahrtgrenzen sind beschränkt durch das vom Vercharterer zur Verfügung gestellte Kartenmaterial (Binnenkarten Band 1 – 4 Verlag Nautische Veröffentlichungen). Dieses Revier darf nur mit schriftlicher Zustimmung des Vercharterers überschritten werden.
19. UNFÄLLE & MATERIALVERLUST
Der Charterer hat dem Vercharterer sofort (d.h. noch während der Mietzeit) jeden ihm, der Yacht oder einem Dritten entstandenen oder zugefügten Schaden mitzuteilen. Er verpflichtet sich weiterhin, die Unfallerklärung (im Bordbuch) auszufüllen und die Erläuterung betroffener Dritter darin aufzunehmen. Der Charterer wird ohne Zustimmung des Vercharterers keine Schäden, die seiner Yacht entstanden sind, reparieren noch Pannen beheben. Der Charterer hat alle Schäden an seiner Yacht, jeden Verlust oder Diebstahl der Ausrüstung und jede Beschädigung spätestens bei der Rückgabe der Yacht dem Vercharterer bekannt zu geben.
20. PANNENDIENST
Der Vercharterer unterhält an allen Tagen einen telefonischen Pannendienst in der Zeit von 8 bis 22 Uhr. Bei technischen oder navigatorischen Problemen hat der Charterer unverzüglich den Vercharterer zu kontaktieren, damit eine Reparatur oder sonstige Hilfe erfolgen kann. In Folge eines Auflaufens, einer Havarie oder eines Versagens der Yacht können keine Ansprüche auf Entschädigung an den Vercharterer gestellt werden. Wenn ein derartiger Schaden durch die Nachlässigkeit des Charterers entstanden ist, hat der Vercharterer das Recht, alle daraus entstehenden Kosten der Reparatur oder der Wiederbeschaffung vom Charterer einzufordern.
21. BEANSTANDUNG / AUSSCHLUSS
Beanstandungen jeglicher Art hat der Charterer dem Vercharterer unmittelbar nach Bekanntwerden zur Kenntnis zu geben, damit der Vercharterer schnell Abhilfe schaffen kann. Beanstandungen nach Rückgabe der Yacht an den Vercharterer sind gegenstandslos.
22. GERICHTSTAND
Der Charterer kann den Vercharterer nur an seinem Sitz verklagen. Für Klagen des Vercharterers gegen den Charterer ist der Wohnsitz des Charterers maßgebend. Für alle Klagen aus dem Vertragsverhältnis gilt deutsches Recht.
23. DATENSCHUTZ
Alle personenbezogenen Daten, die der Vercharterer zur Abwicklung des Chartervertrages zur Verfügung gestellt werden, sind gemäß den einschlägigen Datenschutzbestimmungen vor Missbrauch geschützt. Die Weitergabe dieser Daten durch den Vercharterer erfolgt nicht. Die ausführliche Datenschutzerklärung kann jederzeit nachgelesen werden unter https://5sterne-yachtcharter.de/datenschutz/.
Yachtcharter Sandro Eichblatt
Stand: Herbst/Winter 2021